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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10   

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https://dejure.org/2012,21436
OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10 (https://dejure.org/2012,21436)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.03.2012 - 4 L 75/10 (https://dejure.org/2012,21436)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. März 2012 - 4 L 75/10 (https://dejure.org/2012,21436)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 8 Nr 2 GO ST
    Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher Zeitpunkt für Überprüfung der Sach- und Rechtslage; Nachweis der Versickerungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 6 Abs. 1 S. 1 -LSA; WG LSA § 151 Abs. 3
    Anforderungen an die Heranziehung zu einem Beitrag für die erstmalige Herstellung der zentralen öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlage in Sachsen-Anhalt; Erfordernis der Gewährleistung einer dauerhaft gesicherten rechtlichen Möglichkeit der Anschlussnahme des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Erhebung von Niederschlagswasserbeiträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Heranziehung zu einem Beitrag für die erstmalige Herstellung der zentralen öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlage in Sachsen-Anhalt; Erfordernis der Gewährleistung einer dauerhaft gesicherten rechtlichen Möglichkeit der Anschlussnahme des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 619
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - 4 L 101/10

    Erhebung von Niederschlagswasserbeiträgen; Beseitigungspflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10
    Nach der alten Rechtslage ebenfalls anerkannte, ein besonderes öffentliches Bedürfnis i. S. v. § 8 Nr. 2 GO LSA tragende und außerhalb des Wasserrechts liegende Gründe (vgl. dazu OVG LSA, Beschl. v. 05.11.2001 - 1 L 374/01 - zu Rentabilitätsgesichtspunkten) sind mithin nicht mehr geeignet, eine Entbindung der Grundstückseigentümer zu bewirken (so schon OVG LSA, Urt. v. 29.09.2010 - 4 L 101/10 -, zit. nach JURIS).

    Dies ist für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung nach dem Grundsatzurteil des Senats vom 29. September 2010 (Az: 4 L 101/10, a. a. O.) nicht ohne Weiteres der Fall, weil der Grundstückseigentümer sein Grundstück aus Rechtsgründen grundsätzlich nicht (dauerhaft) an den Niederschlagswasserkanal anschließen kann.

    Die Prüfung, ob einem Grundstückseigentümer durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Niederschlagswasseranlage ein Vorteil entsteht, hat demnach zwingend in den Blick zu nehmen, dass der Gesetzgeber vorrangig den Grundstückseigentümer in der Pflicht zur Niederschlagswasserbeseitigung sieht, also vom Regelungsansatz her davon ausgeht, dass der Grundstückseigentümer das Niederschlagswasser gerade nicht in das öffentliche Kanalnetz einleitet mit der Folge, dass ihm - aus Sicht des Beitragsrechts - die Bereitstellung der öffentlichen Einrichtung nicht gleichsam automatisch einen beitragsrechtlichen Vorteil bietet (OVG LSA, Urt. v. 29.09.2010, a. a. O.).

    Vielmehr reichen angesichts der Gewichtigkeit des in § 151 Abs. 3 Halbs. 2 WG LSA n. F. bezeichneten Schutzguts und der dem Einrichtungsträger einzuräumenden Planungssicherheit abstrakte Gefahren für das Wohl der Allgemeinheit aus (OVG LSA, Urt. v. 29.09.2010, a. a. O.).

  • VerfGH Bayern, 10.11.2008 - 4-VII-06

    Verfassungswidrigkeit einer gemeindlichen Entwässerungssatzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10
    Insoweit werden die Möglichkeiten der Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs bzw. die Pflicht zur Eigenentsorgung des Niederschlagswassers durch den Grundstückseigentümer maßgeblich davon bestimmt, ob die Grundstücks- und Bodenverhältnisse eine Beseitigung des Niederschlagswassers zulassen (vgl. dazu auch BayVerfGH, Entscheidung v. 10.11.2008 - Vf. 4-VII-06 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10
    Diese seit dem 1. September 2003 geltende Rechtslage ist auch für das hier zu entscheidende Verfahren maßgeblich; denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 22.08.1975 - BVerwG IV C 11.73 -, zit. nach JURIS), der sich der Senat anschließt, entstehen eine Verpflichtung und der ihr.
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2006 - 10 LB 7/06

    Isolierte Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Asylantrags; Iisolierte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10
    Insbesondere lassen die von der Vorinstanz herangezogenen allgemeinen Grundsätze des intertemporalen Rechts (vgl. dazu BFH, Urt. v. 18.05.1988 - X R 63/82 - BVerwG, Urt. v. 13.05.2004 - BVerwG 5 C 47.02 - OVG NW, Beschl. v. 12.02.2008 - 12 A 2233/06 - ausführlich NdsOVG, Urt. v. 15.03.2006 - 10 LB 7/06 - alle zit. nach JURIS) eine (fortwirkende) eine Anwendung des § 151 Abs. 3 WG LSA a. F. mit der Folge, dass trotz Entstehens der sachlichen Beitragspflicht am 4. September 2009 auf die unter der Geltung des WG LSA a. F. begründete "wasserrechtliche Pflichtenstellung" der Gemeinde abzustellen ist, nicht zu, weil dieses Rechtsverhältnis nach Auffassung des Senats mit Blick auf sich verändernde wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen jederzeit einer gesetzlichen Neuregelung zugänglich ist und damit als nicht unverrückbar feststehende Pflichtenlage einer Anpassung unterliegen kann.
  • BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 47.02

    Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10
    Insbesondere lassen die von der Vorinstanz herangezogenen allgemeinen Grundsätze des intertemporalen Rechts (vgl. dazu BFH, Urt. v. 18.05.1988 - X R 63/82 - BVerwG, Urt. v. 13.05.2004 - BVerwG 5 C 47.02 - OVG NW, Beschl. v. 12.02.2008 - 12 A 2233/06 - ausführlich NdsOVG, Urt. v. 15.03.2006 - 10 LB 7/06 - alle zit. nach JURIS) eine (fortwirkende) eine Anwendung des § 151 Abs. 3 WG LSA a. F. mit der Folge, dass trotz Entstehens der sachlichen Beitragspflicht am 4. September 2009 auf die unter der Geltung des WG LSA a. F. begründete "wasserrechtliche Pflichtenstellung" der Gemeinde abzustellen ist, nicht zu, weil dieses Rechtsverhältnis nach Auffassung des Senats mit Blick auf sich verändernde wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen jederzeit einer gesetzlichen Neuregelung zugänglich ist und damit als nicht unverrückbar feststehende Pflichtenlage einer Anpassung unterliegen kann.
  • VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 5-VII-10

    Gemeindliche Entwässerungsanlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10
    Zwar ist diese Vorschrift relativ weit und offen formuliert (Soll-Vorschrift), um den unterschiedlichen Verhältnissen vor Ort (z. B. vorhandene Mischkanalisation in Baugebieten) Rechnung zu tragen, so dass ihr nur für die Errichtung von neuen Anlagen Bedeutung zukommt, während bereits bestehende Mischkanalisationen im bisherigen Umfang weiter betrieben werden können (BT-Drs. 16/12275, S. 68; vgl. auch Berendes, Kommentar zum WHG, § 55 Rdnr. 3; BayVerfGH, Entscheidung vom 27.07.2011 - Vf. 5-VII-10 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2007 - 4 L 229/06

    Zum Willen des Planungsträgers bei der Feststellung einer dauerhaften

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10
    Dies gilt - so das Bundesverwaltungsgericht - auch für das Erschließungsbeitragsrecht des Baugesetzbuches und nach der Rechtsprechung des Senats ebenso für das Beitragsrecht nach dem Kommunalabgabengesetz, d. h. bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides kommt es ausschließlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht (§ 6 Abs. 6 KAG LSA) und damit des Beitragsanspruchs der Gemeinde an (OVG LSA, Urt. v. 27.04.2006 - 4 L 186/05 -, Urt. v. 05.07.2007 - 4 L 229/06 -, Beschl. v. 08.11.2011 - 4 L 181/11 - BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 9 B 93.09 - BayVGH, Beschl. v. 09.06.1999 - 23 ZB 99.1197 - ThürOVG, Urt. v. 08.09.2011 - 4 KO 30/08 - alle zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09

    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei einem Hinterliegergrundstück,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10
    Dies setzt, da auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA Beiträge nur für die dauerhafte Möglichkeit der Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden können, neben der tatsächlichen Erreichbarkeit des Grundstücksanschlusses voraus, dass für den Grundstückseigentümer die dauerhaft gesicherte rechtliche Möglichkeit der Anschlussnahme gewährleistet ist (st. Rspr. d Senats, vgl. OVG LSA, Beschl. v. 20.07.2009 - 4 L 66/09 -, zit. nach JURIS und zuletzt OVG LSA, Beschl. v. 27.01.2012 - 4 M 213/11 -, m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08

    Zuständigkeit für Heilung von Satzungsrecht; Bestimmung des Bekanntmachungsorgans

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10
    Dies gilt - so das Bundesverwaltungsgericht - auch für das Erschließungsbeitragsrecht des Baugesetzbuches und nach der Rechtsprechung des Senats ebenso für das Beitragsrecht nach dem Kommunalabgabengesetz, d. h. bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides kommt es ausschließlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht (§ 6 Abs. 6 KAG LSA) und damit des Beitragsanspruchs der Gemeinde an (OVG LSA, Urt. v. 27.04.2006 - 4 L 186/05 -, Urt. v. 05.07.2007 - 4 L 229/06 -, Beschl. v. 08.11.2011 - 4 L 181/11 - BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 9 B 93.09 - BayVGH, Beschl. v. 09.06.1999 - 23 ZB 99.1197 - ThürOVG, Urt. v. 08.09.2011 - 4 KO 30/08 - alle zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 9 B 93.09

    Materiell-rechtlicher Standpunkt des Berufungsgerichts als Ausgangspunkt für die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10
    Dies gilt - so das Bundesverwaltungsgericht - auch für das Erschließungsbeitragsrecht des Baugesetzbuches und nach der Rechtsprechung des Senats ebenso für das Beitragsrecht nach dem Kommunalabgabengesetz, d. h. bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides kommt es ausschließlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht (§ 6 Abs. 6 KAG LSA) und damit des Beitragsanspruchs der Gemeinde an (OVG LSA, Urt. v. 27.04.2006 - 4 L 186/05 -, Urt. v. 05.07.2007 - 4 L 229/06 -, Beschl. v. 08.11.2011 - 4 L 181/11 - BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 9 B 93.09 - BayVGH, Beschl. v. 09.06.1999 - 23 ZB 99.1197 - ThürOVG, Urt. v. 08.09.2011 - 4 KO 30/08 - alle zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05

    Zur Erhebung eines Anschlussbeitrages für ein mit einem Zementwerk bebautes

  • BFH, 18.05.1988 - X R 63/82

    Regelbesteuerung - Option - Optionsfrist - Unanfechtbarkeit - Steuerfestsetzung -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 4 M 213/11

    Zu den Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 12 A 2233/06

    Verbrauch von Einkommen oder Vermögen zur Begründung asylbewerberrechtlichen

  • VGH Bayern, 08.06.1999 - 23 ZB 99.1197
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 233/09

    Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher

    Ein weiterer methodischer Fehler ist darin zu erblicken, dass der Beklagte bei der Kalkulation des Beitragssatzes sämtliche an die Regenwasserkanalisation angeschlossenen und anschließbaren Grundstücke berücksichtigt hat, obwohl jedenfalls seit 2003 einige Grundstücke aus dem Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke ausgeschieden sind, weil das anfallende Regenwasser schadlos auf dem Grundstück versickern kann (vgl. OVG LSA, Urt. v. 27.03.2012 - 4 L 75/10 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 226/11

    Heranziehung zum Abwasserbeitrag; Entstehen der persönlichen Beitragspflicht bei

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 27. März 2012 - 4 L 75/10 u. a. - festgestellt hat, ist die Abwasserbeitragssatzung des Beklagten vom 2. September 2009 aufgrund der nicht wirksamen Bekanntmachung der (Vorgänger-)Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung vom 13. September 2000 (AS 2000) die erste wirksame Satzung zur Erhebung von Beiträgen, so dass die sachliche Beitragspflicht der Klägerin - trotz einer zuvor schon bestehenden Anschlussmöglichkeit - erst mit dem Inkrafttreten der AS 2009 am 4. September 2009 entstanden mit der Folge, dass der angefochtene Beitragsbescheid vom 3. November 2009 innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist ergangen ist.
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